Aus der Zeit der III. Dynastie von Ur sind uns bislang ca. 35.000 Keilschrifturkunden in Form von Tontafeln überliefert. Dabei handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Texte der staatlichen Verwaltung, in geringerem Maße um private Rechtsurkunden. Eine besondere Gruppe innerhalb des neusumerischen Textcorpus bilden die als Briefe formulierten dienstlichen Anweisungen (letter-orders). Im vorliegenden Fall ergeht an den Verwaltungsangestellten Urlama die Aufforderung, an einen gewissen Guzazi insgesamt 480 l Gerste auszugeben. Zugleich wird festgestellt, daß Zanâ, der auf Grund anderer Texte als Inspektor über die Baumeister zu identifizieren ist, bereits 1020 l Gerste in Empfang genommen hatte. Die Gerstemenge war wohl als Versorgunsleistung für die dem Zanâ unterstehenden Arbeitskräfte gedacht.
Fundort: Girsu (Tello); Zeit der III. Dynastie von Ur (2111–2003 v. Chr.)
Übersetzung des Textes:
Zu Urlama sprich: Drei Königsgur (und) zwei (Barig) Gerste hat statt seiner Gesteversorgung Zanâ erhalten. Ein Gur (und) drei (Barig) (Gerste) für sein Sagku-Feld möge er Guzazi geben.
aus: Hans Neumann (1994), 300 Jahre Universität Halle. Schätze aus den Sammlungen und Kabinetten, S. 168.